19. Menschenrechtstribunal

Voraussetzung für die Durchführung des Unterrichtsvorschlags ist ein Grundwissen zur Thematik. Die Schülerinnen und Schüler sollen gemeinsam soziale, ökonomische und politische Gründe für Menschenrechtsverletzungen und Möglichkeiten des Schutzes der Menschenrechte erarbeiten und in der Lage sein, Formen des Engagements für die Menschenrechte adressaten- sowie situationsgerecht zu präsentieren.

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